Qualitaetsoffensive Berlin

Datenschutz

Datenschutz-Leitlinie der Qualitätsoffensive Trägerverbund stationäre Jugendhilfe

Daten von Nutzern dieser Webseite werden unter den Grundsätzen der DSGVO behandelt.
Die von den Mitgliedern der Qualitätsoffensive - Trägerverbund stationäre Jugendhilfe benannten Koordinatoren / -innen erheben von den Kollegen / -innen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe personenbezogene Daten über die in den beratenen Familien / Klienten / -innen zum Zweck der bestmöglichen Gestaltung passender Hilfe für die betreffenden Personen und verarbeiten diese Daten weiter. Sie wenden bei dieser Tätigkeit aus Respekt vor den Anliegen und Persönlichkeitsrechten der betreffenden Personen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Einwilligung, der Zweckbindung, der Erforderlichkeit, der Transparenz sowie der Datensicherheit und Kontrolle an.
Weiters können von dieser Webseite grundsätzliche informatorische Mail an Nutzer*innen versendet werden, die im Wege des double-opt-in- Verfahrens diesem Verwendungszweck der mit ihrer Mailadresse übertragenen Daten zugestimmt haben. Auch hierbei werden die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Einwilligung, der Zweckbindung, der Erforderlichkeit, der Transparenz sowie der Datensicherheit und Kontrolle beachtet.

Gesetzliche Grundlagen sind die einschlägigen Vorschriften der DSGVO [1], der allgemeinen Sozialgesetzgebung [2] und des Kinder- und Jugendhilferechts [3].

Die Einwilligung des / der Betroffenen wird von der / dem fallzuständigen Kollegin/- en des öffentlichen Trägers im Rahmen des Antrages auf Erziehungshilfe eingeholt und bezieht sich soweit erforderlich auch auf die Weitergabe von Informationen und Daten an mitwirkende Stellen und Personen. Einschränkung: Unter den Voraussetzungen des § 65 SGB VIII (mögliche oder festgestellte Gefährdung des Kindeswohls) sind die Beteiligten der freien wie diejenigen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe verpflichtet und (soweit wie im Einzelfall erforderlich) ermächtigt, relevante Daten zur Abschätzung der Gefährdungslage auch ohne die Einwilligung des / der Betroffenen zu erheben und ggf. an zuständige Stellen weiterzugeben.

Personenbezogene Daten werden nur für solche Zwecke und so lange erhoben und verwendet, wie sie direkt zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Darin eingeschlossen ist die Speicherung von Daten zur rückwirkenden Auswertung der Vermittlungsprozesse zum Zweck ihrer Verbesserung im Interesse der hilfebeantragenden Personen.

Die von der Qualitätsoffensive - Trägerverbund stationäre Jugendhilfe benannten Koordinatoren / -innen bzw. ihre Dienststellen treffen die erforderlichen technischen, dienstrechtlichen und innerbetrieblich- organisatorischen Maßnahmen, um Datensicherheit zu gewährleisten (Zugangssicherung, Zugriffskontrolle, arbeitsvertragliche Regelungen, Vorgabe- und Nachweisdokumente insb. hinsichtlich auftragnehmender externer Dienstleister).


In den Mitgliedseinrichtungen sind Datenschutzbeauftragte bestellt.